Voraussetzungen für die 24-Stunden-Betreuung

Den Grundstein für ein gutes Zusammenleben legen

 

Eine zunächst fremde Person bei sich wohnen zu lassen, kostet Überwindung. Dennoch ist das einer der ersten wichtigen Schritte hin zur intakten 24-Stunden-Betreuung. Der Schalter muss allerdings nicht nur mental umgelegt werden, sondern eventuell auch in den eigenen vier Wänden. Denn: Nur unter gewissen Voraussetzungen kann Pflege gelingen. PflegeGutAllesGut.de weiß wie.

Privatsphäre als oberstes Gebot

Das Konzept der 24-Stunden-Betreuung sieht vor, dass die Pflegekraft direkt zu Hause bei der pflegebedürftigen Person einzieht. Um dem Betreuer einen Rückzugsort und die nötige Privatsphäre zu gewähren, ist ein eigenes Zimmer unabdingbar. Dabei muss es sich nicht um einen reizend anmutenden Raum mit luxuriöser Ausstattung handeln. Vielmehr soll das Zimmer eine bestimmte Wohnlichkeit ausstrahlen.

Was bedeutet das konkret? Der Raum sollte ein Fenster besitzen, das Tageslicht hereinlässt und die Möglichkeit zum Lüften offeriert. Außerdem sollte sich darin ein Bett, Schrank, Tisch und Stuhl befinden. Das Zimmer sollte abschließbar und beheizt sein. Der Wohlfühlfaktor ist entscheidend für eine harmonische, dauerhaft funktionierende 24-Stunden-Pflege. Auf die Wünsche der Betreuerin einzugehen, verbessert dabei die Beziehung und sorgt für eine angenehme Arbeitsumgebung.  

Eigenes Zimmer – und weiter?

Mit einem Raum für sich allein ist es jedoch noch nicht getan. Die Pflegekraft braucht uneingeschränkten Zugang zu Bad und Küche. Eine eigene sanitäre Einrichtung ist nicht erforderlich. Sowohl im Bad als auch in der Küche ist es von Vorteil, wenn ein nur für die Betreuungskraft vorgesehener Bereich eingerichtet wird, der Platz für persönliche Pflegeprodukte und sonstige Utensilien bietet.

Der Internetanschluss gewinnt für die Betreuer immer mehr an Bedeutung. Dem liegt zugrunde, dass sie oft weit weg von Zuhause leben und nur mit einem Internetanschluss mit Freunden und Familie in Kontakt bleiben können. Darüber hinaus sind so die Kommunikation mit dem Arbeitgeber sowie andere Freizeitbeschäftigungen gewährleistet. Unerlässlich für ein hygienisches Arbeitsumfeld sind die Bereitstellung von Haushaltsgeräten (z. B. Waschmaschine, Staubsauger, Putzlappen/-eimer) und ausreichenden Pflegehilfsmitteln (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel). 

Alles Rechtliche klären!

Bevor das Dienstverhältnis beginnt und die jeweiligen Tätigkeiten aufgenommen werden, muss alles Arbeitsrechtliche in Form eines Vertrages geklärt sein. Dieser Vertrag legt alle Regelungen bezüglich der Arbeitszeiten, Leistungen, dem Umfang der Pflege und der Vergütung fest. PflegeGutAllesGut.de steht hier als erster Ansprechpartner zur Verfügung. Es ist dringend dazu zu raten, dass die Betreuungskraft im Fall von Unfällen oder anderen Vorkommnissen angemessen versichert ist.

Die Pflegerin muss vorab über ihre Rechte und Pflichten informiert sein. Darunter fallen nicht zuletzt der Urlaubsanspruch, die Arbeitszeitregelungen und Pausenzeiten. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf letzterem. Trotz des Namens arbeitet die Pflegekraft nicht 24 Stunden lang. Entsprechende Ruhezeiten müssen eingehalten werden, damit sie genug Erholung bekommt. Ausnahme: Im Notfall oder bei dringend benötigter Hilfe sollte die Pflegerin schnell zur Stelle sein können.


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Anlaufstellen für Pflegebedürftige und Angehörige